Sie gehörte zu einer der umfassendsten Gesundheitsreformen der letzten Jahre – die Reform zum 01. Januar 2009. Sie sorgte unter anderem für die Einführung des umstrittenen Basistarifs, der hinsichtlich seines Beitrags auf den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung limitiert ist, der aber gleichzeitig auch Leistungen bietet, die allenfalls dem Niveau der gesetzlichen Kassen entspricht. Doch wie war es zu der Entwicklung des Basistarifs gekommen, und welche rechtlichen Auseinandersetzungen waren ihm vorangegangen?

Im Juni 2009 fällte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil, das den Kurs der damaligen großen Koalition maßgeblich stützte. Es sorgte dafür, dass die privaten Krankenversicherer sich zukünftig nicht nur die jungen und gesunden Versicherten herauspicken durften, sondern auch einen Versicherungsschutz für Ältere und Versicherte mit Vorerkrankungen anbieten mussten. Im Ergebnis dürfte damit die Stellung der gesetzlichen Kassen gestärkt worden sein – denn bisher waren Ältere und Kranke vor allem dort versichert, da sie von den privaten Versicherern abgelehnt werden konnten. Mit dem damaligen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde letztlich das vollständige Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung auf den Kopf gestellt.

Aus dem Urteil resultierte die Einführung des Basistarifs der privaten Krankenversicherung, der zukünftig allen Versicherten angeboten werden musste – auch denen, die aufgrund von Vorerkrankungen normalerweise für die private Krankenversicherung nicht in Frage kommen würden. Doch die Befürchtungen der Versicherer, der Basistarif werde zukünftig großes Interesse bei diesen Versicherten finden, mochte das Gericht schon damals in dieser Form nicht bestätigen. Denn schon bei seinen Leistungen sei er völlig uninteressant, und auch mit dem damaligen Höchstpreis von rund 570 Euro sei er kaum attraktiv. Letztlich lässt er auch keine bevorzugte Behandlung erwarten, denn die Ärzte verdienen am Basistarif weit weniger als bei den herkömmlichen PKV-Tarifen. So erschien es dann auch unrealistisch, dass sich Besserverdienende für diesen Tarif entscheiden um Beiträge zu sparen, wie die Richter feststellten.

Doch die Richter zeigten quasi nebenbei dem Gesetzgeber mit ihrem Urteil sogar einen Weg auf, den Wettbewerb der privaten Krankenversicherer untereinander noch stärker zu forcieren. Bis 2009 war ein Wechsel der PKV aufgrund der gebildeten Altersrückstellungen kaum attraktiv. Doch seit Januar 2009 dürfen bei neu abgeschlossenen Verträgen die Altersrückstellungen mitgenommen werden.

Letztlich war das damalige Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Quittung für die privaten Versicherer, die bisher zu sehr darauf erpicht waren, nur die risikoarmen Versicherten unter Vertrag zu nehmen. Alle anderen hatte man durch unattraktive Prämien eher abgeschreckt und auf die gesetzliche Krankenversicherung verwiesen. Damit wurden die Gesellschaft einmal mehr an ihre eigentliche Pflicht erinnert – einen Versicherungsschutz zum Wohl ihrer Versicherten zu bieten und nicht nur auf den eigenen Vorteil bedacht zu sein.

 

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