Selbst wenn man als Versicherter die diversen Lockangebote der Versicherungen mit Vorsicht betrachtet, so ändert dies doch nichts daran, dass man ganz regelmäßig mit jährlichen Beitragserhöhungen konfrontiert wird. Sie treffen meist zum Jahresende ein. Doch warum steigt der Beitrag Jahr für Jahr?

Die Erklärung ist relativ einfach. Eine Versicherung muss Gewinne erwirtschaften wie jedes andere privatwirtschaftliche Unternehmen auch. Das funktioniert nur, wenn die Einnahmen langfristig höher sind als die Ausgaben, wenn also die Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten höher sind als die Ausgaben. Gerade bei älteren Tarifen besteht tendenziell die Gefahr, dass die Kosten nicht mehr aus den Einnahmen zu decken sind. Das kann zum einen daran liegen, dass es sich um hochwertige Tarife mit sehr guten Leistungen handelt, die den Versicherer mehr Geld kosten als die Prämien einbringen. Das kann zum anderen aber auch daran liegen, dass die Struktur der Versicherten sich zum Nachteil der Gesellschaft verschiebt. Konkret bedeutet das, dass die Versicherten immer älter werden und deshalb immer mehr ärztliche und immer teurere Leistungen in Anspruch nehmen müssen. In diesem Fall spricht man auch von einer Tarifvergreisung, der Tarif versichert also zunehmend ältere Menschen, die höhere Krankheitskosten verursachen. Für den Versicherer wird ein solcher Tarif dann sehr teuer, die Einnahmen decken die Ausgaben nicht mehr.

Es bleibt letztlich nur doch der Weg der Beitragserhöhungen, um die höheren Ausgaben zumindest teilweise aufzufangen.

Gerade in dieser Situation nehmen viele Versicherungen den alten Tarif vom Markt und bieten neue und scheinbar kostengünstigere an. Die Versicherten mit Alttarifen sollen dann häufig in einen neuen Tarif mit anderen Bedingungen gezwungen werden.
Doch bei einer Beitragserhöhung bleiben dem Versicherten noch andere Optionen übrig. Eine der wichtigsten ist das Umstufungsrecht nach § 204 VVG, das ihm erlaubt, in einen Tarif mit weniger Leistung zu wechseln, wenn er die Prämien weiterhin konstant halten möchte. Sieht ein neuer Tarif nach einer Umstufung höhere Leistungen vor, kann der Versicherer eine Wartezeit verlangen, Risikoausschlüsse fordern oder Risikozuschläge ansetzen. Umgekehrt kann der Versicherte dem aus dem Weg gehen, indem er von der Inanspruchnahme dieser höheren Leistungen absieht und sich auf diejenigen Leistungen beschränkt, die ihm nach seinem alten Tarif ebenfalls zustanden.

Möchte der Versicherte in seinem alten Tarif bleiben, kann er die Prämie mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung senken. In diesem Fall erhöht sich der Anteil der Krankheitskosten, den er selbst zu tragen hat. Dafür bleibt die Prämie konstant oder kann sogar noch gesenkt werden.

 

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