Die private Krankenversicherung bietet den Versicherten eine Reihe von Vorteilen – günstige Beiträge bei jungen Versicherten, gute Leistungen für alle Versicherten wenn man bereit ist, höhere Prämien zu zahlen und die Gestaltung des Versicherungsschutzes nach den gesundheitliche, finanziellen und persönlichen Wünschen und Möglichkeiten des Versicherten. Doch hat man sich für den Wechsel in die private Krankenversicherung entschieden, dann gibt es nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. So steht dann auch eine Angst der Versicherten regelmäßig im Raum – die Sorge, dass gerade im Alter die Beiträge in der privaten Krankenversicherung so sehr steigen, dass sie nicht mehr bezahlbar sind.

Die Sorge ist nicht ganz unbegründet. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden anders als in der gesetzlichen nach dem Alter und dem Gesundheitszustand der Versicherten berechnet. Mit zunehmendem Alter steigen in der Regel die Krankheits- und Behandlungskosten, so dass die Versicherung diese Kosten nur noch aus steigenden Beiträgen decken kann. Entsprechend fürchten Versicherte in der privaten Krankenversicherung regelmäßig den exorbitanten Anstieg der Beiträge im Alter, von vierstelligen Versicherungsprämien ist dann die Rede.

Doch es gibt einige Möglichkeiten, hier Vorsorge zu treffen. Einige Maßnahmen sieht der Gesetzgeber vor, andere liegen in der freien Entscheidung des Versicherten.
So sieht der Gesetzgeber vor, dass die Versicherer seit dem Jahr 2000 bis zum Alter von 60 Jahren einen gesetzlichen Zuschlag auf die tarifliche Prämie zahlen müssen. Dieser gesetzliche Zuschlag kommt zu den regulären Alterungsrückstellungen hinzu, wird verzinst und wird ab einem Alter von 65 Jahren dazu verwendet, die Beiträge weitgehend stabil zu halten. Ab einem Alter von 80 Jahren können die Prämien dann sogar wieder fallen.
Auch sieht der Gesetzgeber einen internen Tarifwechsel vor. Dieser Tarifwechsel wird auch als das Umstufungsrecht nach § 204 VVG bezeichnet. So muss der Versicherer den Versicherten auf dieses Recht aufmerksam machen, wenn er eine Erhöhung der Prämien bekannt gibt. Hat der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet, muss der Versicherer ihm sogar bis zu zehn Umstufungsangebote machen. Damit haben ältere Versicherte eine Reihe von Möglichkeiten, ihre Beiträge zu senken und in einem überschaubaren Rahmen zu halten.

Sieht man von diesen gesetzlichen Regelungen ab, können die Versicherer sogar zusätzliche Tarifbausteine anbieten, die der Ansammlung weiterer Altersrückstellungen dienen. Sie sind berechtigt für einen Zuschuss des Arbeitgebers und dient schon heute dazu, die Beiträge im Alter zu reduzieren. Diese Vorsorgetarife bestehen zusätzlich zum gesetzlich vorgesehenen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent und sind eine weitere Entlastung für die Beiträge im Alter.

 

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